|
Vermittlungsvertrag
gem. § 296 Sozialgesetzbuch ( SGB III)
zwischen.
Jobaktiv-Arbeitsvermittlung
(Auftragnehmer)
Ingeborg und Helmuth-Hans Waasem
GbR
Dorfstrasse. 3, 51598
Friesenhagen
Telefon: 02294 - 9999740 , Telefax: 02294 –
9999741
und (bitte
ausfüllen)
Herr / Frau ( Arbeitnehmer )
Strasse
Wohnort
Tel.
Gegenstand des Vertrages
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind
Bestandteil aller Verträge zwischen der Firma Jobaktiv
–
Arbeitsvermittlung GbR im folgenden Auftragnehmer (AN) und dem zu
vermittelnden Auftraggeber (AG) genannt.
§ 1 Gültigkeit
Für den Geschäftsverkehr zwischen AN und AG gelten
die
nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende
Regelungen und besondere Bedingungen des AG, die mit diesen Bedingungen
in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit dem AN
schriftlich vereinbart sind. Im Rahmen einer bestehenden
Geschäftsbeziehung haben die AGB Gültigkeit, selbst
wenn bei
einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird.
Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Datenbank des AN,
bzw. in die Verwaltung der Daten der arbeitsuchenden Person
für
die Dauer der einzelnen Vertragsvereinbarungen.
§ 2 Vertragsabschluß
Der AG erklärt mit der Unterzeichnung des
Vermittlungsvertrages
dem AN gegenüber, dass seine Angaben
wahrheitsgemäß und
vollständig sind. Der AN ist berechtigt, die Personalien des
AG
auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und
gemäß
Vertragsvereinbarung an Dritte (Arbeitgeber, Kooperationspartner,
Firmen) zwecks Stellenbesetzung abzugeben.
§ 3 Vergütung
mit Vermittlungsgutschein
Jobaktiv – Arbeitsvermittlungrechnet, bei erfolgreicher
Vermittlung, eine Vergütung, bei Vorlage des
Vermttlungsgutschein mit der zuständigen Arbeitsagentur ab,
der AN übermittelt hierzu den
Vermittlungsgutschein an den AG.
ohne
Vermittlungsgutschein
Jobaktiv – Arbeitsvermittlung GbR erhält bei
erfolgreicher Vermittlung eine Vermittlungsprovision
vom Arbeitgeber !
die Vermittlung idt
für den Arbeitnehmer/Bewerber kostenlos,
§ 4 Dienstleistungsbeginn
Mit Vorliegen der kompletten Unterlagen beginnt der AN seine
Vermittlungstätigkeit.
§ 5 Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
§ 6 Kündigung
Die Vertragspartner haben die Möglichkeit jederzeit zu
kündigen. Mit Vertragsbeendigung übergibt der
Auftragnehmer
die persönlichen Unterlagen des Auftraggebers und
löscht
diese Daten in seiner Datenbank, wenn dies vom AG gewünscht
wird.
§ 6.1 Bei Arbeitsaufnahme informiert der AN umgehend,
Jobaktiv, unter Nennung des Arbeitgeber, damit Jobaktiv die
Vermittlungstätigkeit einstellt,
§ 7 Haftung
Jobaktiv – Arbeitsvermittlung GbR übernimmt keine
Erfolgsgarantie. Bei Nichtvermittlung des AG wird jede Haftung
für
finanzielle, körperliche und andere Schäden
abgelehnt, welche
mit dem Vermittlungsservice in Zusammenhang gebracht werden
können.
Weiterhin kann Jobaktiv – Arbeitsvermittlung GbR nicht
für
unkorrekte Angaben in den Vertragsunterlagen des AG verantwortlich
gemacht werden, die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung notwendig
sind.
§ 8 Änderungen
Änderungen und Ergänzungen des Vermittlungsvertrages
bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand der Firma Jobaktiv – Arbeitsvermittlung ist
Betzdorf.
Friesenhagen ,
X____________________
____________________________________________
Unterschrift
Arbeitnehmer
Jobaktiv – Arbeitsvermittlung
I. u. H. Waasem
GbR |
|
alle
unsere Seiten, intern und extern, durchsuchen |
|
|
|
|
|
|
|













|
|