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Vergütung
Sollten Sie Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben,
so sind unsere Leistungen für Sie kostenlos .
Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben NUR die
Arbeitnehmer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben,

Alg II Empfänger haben keinen Rechtsanspruch !;
Sie sind auf das Wohlwollen der/des Sachbearbeiters angewiesen;
allerdings, man beachte die

Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung 08/2007
und
E-Mail-INFO SP III vom 30.04.2007
! Sollten Sie keinen Anspruch haben, sind unsere Leistungen
ebenfalls kostenlos !warum kostenlos ?

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