Warum ist die Vermittlung kostenlos ?
Ausgangssituation
Arbeitslosengeldempfänger
erhalten , auf Nachfrage, einen Vermittlungsgutschein der
Bundesagentur,
dies ist ein Rechtsanspruch,
begründet durch Gesetzgebung, geregelt
im
§
421g des Sozialgesetzbuch III;
Arbeitslosengeldempfänger ALG
II hingegen erhalten den
Vermittlungsgutschein NUR nach Ermessen des
Sachbearbeiters
der Bundesagentur.
-
Arbeitslose haben nicht die Mittel, für Ihre Vermittlung zu
zahlen,
auch Ratenzahlungen können meist nicht geleistet werden -,
ein
Beispiel:
Vereinbarung über eine Ratenzahlung von
50,-- Euro im Monat,
für einen Arbeitslosengeldempfänger,
bedeutet das,
bei Ausnutzung der Vermittlungsprovision
von 2.000,-- Euro, (eine Laufzeit von 40 Monaten),
gesetzt
den
Fall,
der Arbeitssuchende wird nach 6 Monaten erneut
arbeitslos,
bedeutet das für den Arbeitssuchenden,
das er noch 34 Monate
für die erbrachte Leistung zahlen müßte,
das wiederum ist für einen Arbeitslosengeldempfänger,
von einem Arbeitslosengeldempfänger (ALG II) schon gar nicht,
zu leisten,
von maximal 345,-- Euro auch noch
50,-- Euro im Monat an den Arbeitsvermittler zu zahlen !,
und für Jobaktiv auch nicht nachvollziehbar.
Jobaktiv-Arbeitsvermittlung
sowie auch die D-Jobsuche, vermitteln
für Arbeitnehmer
kostenlos:
Abrechnung
bei Arbeitssuchenden denen ein Vermittlungsgutschein
zusteht,
oder die über einen Vermittlungsgutschein verfügen
(ALG II)
rechnet Jobaktiv seine Vergütung, selbstverständlich,
mit der Bundesagentur für Arbeit direkt ab;
bei Nichtvorlage des Vermittlungsgutscheines, entsprechend,
mit dem jeweiligen Arbeitgeber.
Betriebsphilosophie:
* Jobaktiv - Arbeitsvermittlung, ist kein Non
Profit Center,
* Jobaktiv -
Arbeitsvermittlung, stellt
NUR denen Ihre Leistung
in Rechnung,
die in der Lage sind, diese Zahlungen auch zu
leisten;
die
- Bundesagentur für Arbeit,
- Arbeitgeber, die hierzu in der Lage sind,
siehe auch:
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