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Das Harvard-Konzept

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Warum ist die Vermittlung kostenlos ?

Ausgangssituation


Arbeitslosengeldempfänger erhalten , auf Nachfrage, einen Vermittlungsgutschein der Bundesagentur,
dies ist ein Rechtsanspruch,

begründet durch Gesetzgebung, geregelt im
§ 421g des Sozialgesetzbuch III;

Arbeitslosengeldempfänger ALG II hingegen erhalten den
Vermittlungsgutschein NUR nach Ermessen des Sachbearbeiters
der Bundesagentur.

- Arbeitslose haben nicht die Mittel, für Ihre Vermittlung zu zahlen,
auch Ratenzahlungen können meist nicht geleistet werden -,


ein Beispiel:
Vereinbarung über eine Ratenzahlung von 50,-- Euro im Monat,
für einen Arbeitslosengeldempfänger,
bedeutet das,
bei Ausnutzung der Vermittlungsprovision
von 2.000,-- Euro, (eine Laufzeit von 40 Monaten),


gesetzt den Fall,

der Arbeitssuchende wird nach 6 Monaten erneut arbeitslos,
bedeutet das für den Arbeitssuchenden,
das er noch 34 Monate
für die erbrachte Leistung zahlen müßte,
das wiederum ist für einen Arbeitslosengeldempfänger,
von einem Arbeitslosengeldempfänger (ALG II) schon gar nicht,
zu leisten,
von maximal 345,-- Euro auch noch
50,-- Euro im Monat an den Arbeitsvermittler zu zahlen !,

und für Jobaktiv auch nicht nachvollziehbar.


Jobaktiv-Arbeitsvermittlung sowie auch die D-Jobsuche, vermitteln
für Arbeitnehmer kostenlos:

Abrechnung
bei Arbeitssuchenden denen ein Vermittlungsgutschein
zusteht,
oder die über einen Vermittlungsgutschein verfügen (ALG II)
rechnet Jobaktiv seine Vergütung, selbstverständlich,
mit der Bundesagentur für Arbeit direkt ab;

bei Nichtvorlage des Vermittlungsgutscheines, entsprechend,
mit dem jeweiligen Arbeitgeber.


Betriebsphilosophie:

* Jobaktiv - Arbeitsvermittlung,  ist kein Non Profit Center
,

* Jobaktiv - Arbeitsvermittlung, stellt NUR denen Ihre Leistung
in Rechnung, die in der Lage sind, diese Zahlungen auch zu
leisten;

die

- Bundesagentur für Arbeit,

- Arbeitgeber, die hierzu in der Lage sind,

siehe auch: wir über uns
Helmuth Waasem


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